Die meisten Menschen wissen recht genau, was ihr Vermögen wert ist. Aber kaum jemand weiß, was davon im Erbfall beim Finanzamt landen würde. Unser neuer Erbschaftsteuer-Rechner ändert das – mit einem Probesterbefall, der unbequem ehrlich ist.
Warum ein „Probesterbefall“?
Niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Tod. Genau deshalb wird Nachlassplanung so oft aufgeschoben – bis es zu spät ist, um noch gestalten zu können. Dabei ist die Ausgangsfrage ganz nüchtern: Wenn heute etwas passiert – wer erbt was, und welche Erbschaftsteuer fällt an?
Ein Probesterbefall ist nichts anderes als diese Rechnung, einmal sauber durchgespielt. Er zeigt schwarz auf weiß, ob Ihre Familie im Ernstfall gut aufgestellt wäre – oder ob das Finanzamt zum stillen Miterben wird.
Was der Rechner zeigt
Mit dem Rechner können Sie Ihre persönliche Situation in wenigen Minuten durchspielen:
Ihr Vermögen: Eigenheim, vermietete Immobilien, Wertpapierdepot und Kontoguthaben – also die typischen Bausteine, aus denen ein Nachlass besteht. Der Rechner berücksichtigt dabei steuerliche Besonderheiten, die viele nicht kennen: Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 % des Verkehrswerts angesetzt, und das selbstgenutzte Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett steuerfrei auf den Ehepartner oder die Kinder übergehen.
Ihre Familiensituation: Verheiratet oder unverheiratet? Wie viele Kinder, und wie alt sind sie? Diese Angaben entscheiden über die Freibeträge – und die Unterschiede sind dramatisch. Ein Ehepartner hat 500.000 € Freibetrag, jedes Kind 400.000 €. Ein unverheirateter Lebenspartner dagegen? Nur 20.000 € – und er zahlt auf alles darüber mindestens 30 % Steuer. Wer ohne Trauschein zusammenlebt und gemeinsam Vermögen aufgebaut hat, sollte dieses Ergebnis einmal gesehen haben.
Das Ergebnis heute: Für jeden Erben einzeln aufgeschlüsselt – Erbanteil, Freibeträge, Versorgungsfreibetrag, steuerpflichtiger Erwerb, Steuersatz und die konkrete Steuerlast in Euro.
Erbschaftsteuer-Rechner
Was würde im Erbfall heute an Erbschaftsteuer anfallen – und was in 5, 10, 15 oder 20 Jahren, wenn Depot und Immobilien weiter wachsen, die Freibeträge aber gleich bleiben?
1 · Familiensituation
2 · Vermögen des Erblassers
Ergebnis: Sterbefall heute
| Erbe | Quote | Erwerb (steuerl.) | Familienheim frei | Freibetrag | Versorgungs-FB | Stpfl. Erwerb | Satz | Steuer |
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Hochrechnung
Die Freibeträge bleiben nominal unverändert – das Vermögen wächst. Dadurch steigt die Steuerlast überproportional. Kinder werden in der Projektion älter, wodurch ihr Versorgungsfreibetrag sinkt oder entfällt.
| Zeitpunkt | Depot | Immobilien | Nachlass gesamt | Stpfl. Erwerb | Erbschaftsteuer | Effektive Quote |
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Der eigentliche Aha-Moment: die Hochrechnung
Und jetzt kommt der Teil, der die meisten überrascht. Der Rechner projiziert Ihr Vermögen in die Zukunft: das Depot mit 6 % Wertentwicklung pro Jahr, Immobilien mit 2 % – beides moderate, langfristig realistische Annahmen, die Sie individuell anpassen können.
Das Problem dabei: Ihr Vermögen wächst. Die Freibeträge wachsen nicht mit. Die 400.000 € Freibetrag pro Kind gelten seit 2009 unverändert – während sich Immobilienwerte und Aktiendepots seitdem vervielfacht haben. Die Folge ist eine Art kalte Progression der Erbschaftsteuer: Mit jedem Jahr, das vergeht, rutscht ein größerer Teil Ihres Vermögens in die Steuerpflicht, und oft auch in eine höhere Steuersatz-Stufe.
Der Rechner zeigt Ihnen deshalb nicht nur die Steuer von heute, sondern auch die in 5, 10, 15 und 20 Jahren. Eine Familie, die heute knapp unter den Freibeträgen liegt und „kein Erbschaftsteuer-Thema“ hat, kann in 15 Jahren bei einer sechsstelligen Steuerlast landen – ohne dass sich an der Familiensituation irgendetwas geändert hätte.
Die gute Nachricht: Genau dieser Zeithorizont ist auch Ihr größter Hebel. Wer früh erkennt, wohin sich die Zahlen entwickeln, kann mit Schenkungen (die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu), der richtigen Vermögensstruktur und einer klaren Nachfolgeregelung gestalten, statt später zu reparieren.
Was der Rechner bewusst nicht kann
So ehrlich der Probesterbefall ist – er bleibt ein Modell. Und die Themen, die er ausklammert, sind in der Praxis oft die entscheidenden:
Die Erbengemeinschaft. Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – und damit eine Zwangsgemeinschaft, in der niemand allein über das Erbe verfügen kann. Das Eigenheim verkaufen? Nur einstimmig. Das vermietete Objekt halten? Nur, wenn alle mitziehen. Viele Familienstreitigkeiten entstehen nicht aus Habgier, sondern aus dieser Konstruktion. Der Rechner verteilt Quoten – das echte Leben verteilt Konflikte.
Ungleich verteiltes Vermögen unter Ehepartnern. Läuft das Depot auf ihn, die Immobilie auf sie – oder fast alles auf einen von beiden? Dann hängt die Steuerlast massiv davon ab, wer zuerst stirbt. Häufig lässt sich allein durch eine kluge Umverteilung zu Lebzeiten (Stichwort: Güterstand, Zugewinnausgleich, Ehegattenschenkung) erheblich Steuer sparen – legal und ohne dass die Familie auf irgendetwas verzichten muss.
Liquidität und Pflege. Erbschaftsteuer ist binnen weniger Monate in bar fällig – auch wenn das Erbe fast nur aus Immobilien besteht. Und davor steht oft eine jahrelange Pflegephase, die Vermögen aufzehrt oder bindet. Wer trägt die Pflegekosten? Was passiert mit dem Haus, wenn ein Partner ins Pflegeheim muss? Diese Fragen gehören in jede ernsthafte Nachlassplanung – in keinen Online-Rechner.
Pflichtteile, Patchwork, Unternehmensvermögen. Enterbte Kinder haben Pflichtteilsansprüche. Patchwork-Konstellationen kennen Erben, die sich nicht einmal kennen. Und Betriebsvermögen folgt komplett eigenen Regeln. Auch das bildet kein Rechner ab.
Disclaimer
Der Erbschaftsteuer-Rechner dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Berechnung beruht auf vereinfachten Annahmen (u. a. quotale Beteiligung aller Erben an sämtlichen Vermögenswerten, pauschalierte Bewertungen, Rechtsstand 2026) und berücksichtigt insbesondere keine Vorerwerbe, Pflichtteilsansprüche, Nachlassverbindlichkeiten, den steuerfreien Zugewinnausgleich oder individuelle Grundbesitzbewertungen. Die tatsächliche Steuerlast kann erheblich abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.
Mein Angebot: Der Probesterbefall mit allen Beteiligten am Tisch
Der Rechner gibt Ihnen die Zahlen. Was er Ihnen nicht geben kann, ist das Gespräch, das daraus folgen sollte – und zwar idealerweise mit allen Erbbeteiligten gemeinsam: Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, gegebenenfalls auch die Generation darüber.
Denn die besten Nachlasskonzepte entstehen nicht am Schreibtisch eines Einzelnen, sondern wenn alle Beteiligten dieselben Zahlen sehen und dieselben Fragen stellen: Wer soll was bekommen? Wer kann mit einer Immobilie etwas anfangen – und wer braucht eher Liquidität? Wie verhindern wir eine zerstrittene Erbengemeinschaft? Wie sichern wir den länger lebenden Partner ab, gerade wenn das Vermögen ungleich verteilt ist? Und wie planen wir Pflege und Absicherung im Alter so, dass am Ende nicht der Notverkauf des Familienheims steht?
In einem strukturierten Beratungsgespräch rechnen wir Ihren Probesterbefall mit Ihren echten Zahlen durch – inklusive der Gestaltungsmöglichkeiten, die der Online-Rechner bewusst auslässt: Schenkungsstrategien mit 10-Jahres-Rhythmus, Güterstandsgestaltung, Nießbrauch, Testamentsgestaltung und die Absicherung von Liquidität und Pflegerisiko.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – gern gemeinsam mit Ihrem Partner und Ihren Kindern. Eine Stunde Klarheit heute erspart Ihrer Familie Jahre an Konflikten und dem Finanzamt einen Miterben-Status, den niemand ihm zugedacht hat.