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Im Mai haben wir dir das neue Altersvorsorgedepot zum ersten Mal vorgestellt. Seitdem ist viel passiert: Das Gesetz ist verkündet, die Zahlen sind fix, und die ersten Anbieter überbieten sich mit Nullkosten-Angeboten. Höchste Zeit für ein Update – und für einen Rechner, der dir in zwei Minuten zeigt, was das Depot für dich bringt.

Falls du den ersten Beitrag verpasst hast: Endlich Klartext: Warum du dich JETZT um deine Rente kümmern musst. Dort geht es um die Rentenlücke und warum Zeit in der Vorsorge wertvoller ist als Geld. Heute wird es konkret.

Was sich bei der Rente gerade ändert

Die Altersvorsorge wird gerade an mehreren Stellen gleichzeitig umgebaut. Damit du den Überblick behältst, hier die Bausteine, die dich betreffen können:

  • Haltelinie bis 2031: Das Rentenniveau der gesetzlichen Rente bleibt bis 2031 bei 48 Prozent fixiert. Das schafft Planungssicherheit für die nächsten Jahre, beantwortet aber nicht die Frage, was danach kommt.
  • Aktivrente: Seit Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei, wenn du über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig angestellt weiterarbeitest. Selbstständige sind davon ausgenommen.
  • Mütterrente III: Ab 2027 werden Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder denen für später geborene Kinder angeglichen.
  • Frühstart-Rente: Der Staat soll für Kinder von 6 bis 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein Vorsorgedepot einzahlen. Der Gesetzentwurf wurde am 25. September 2026 in erster Lesung beraten, beschlossen ist er noch nicht.
  • Rentenkommission: Die Kommission hat im Sommer ihre Vorschläge für die Zeit nach 2031 vorgelegt. Ein Gesetzentwurf wird erwartet. Der Tenor ist eindeutig: Die gesetzliche Rente bleibt die Basis, die private Ergänzung wird wichtiger.

Und genau hier setzt der wichtigste Baustein an: Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente im Neugeschäft ab.

Das Altersvorsorgedepot: die Zahlen, die jetzt feststehen

Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai zugestimmt, und am 29. Mai wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2026 Nr. 156). Damit ist nichts mehr „geplant“. Das gilt:

Grundzulage50 Cent je Euro auf die ersten 360 €, 25 Cent je Euro bis 1.800 € Eigenbeitrag. Maximal 540 € im Jahr – unabhängig vom Einkommen.
Kinderzulage1 € je Euro Eigenbeitrag, bis 300 € pro Kind und Jahr. Voll ausgeschöpft schon ab 25 € im Monat.
BerufseinsteigerEinmalig 200 € Bonus, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 bist.
Mindestbeitrag120 € im Jahr (10 € im Monat). Darunter gibt es keine Zulage.
SteuerabzugEigenbeitrag bis 1.800 € plus Zulagen als Sonderausgabe. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen (Günstigerprüfung).
EinzahlenBis 6.840 € pro Vertrag und Jahr möglich, gefördert werden 1.800 €.
Wer darfAngestellte, Beamte, Pflichtmitglieder von Versorgungswerken – und neu: Selbstständige und Freiberufler, die eine Steuererklärung abgeben.
AnlageETFs und Fonds bis Risikoklasse 5 sowie Staatsanleihen. Weltweite Aktien-ETFs (meist Klasse 4) sind erlaubt, Einzelaktien und Krypto nicht. Keine Beitragsgarantie.
AnsparphaseKeine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, steuerfreies Umschichten.
AuszahlungFrühestens ab 65, spätestens ab 70. Auszahlplan mindestens bis 85 oder lebenslange Rente, dazu bis zu 30 % als Einmalbetrag.
KostenIm Standarddepot gedeckelt auf 1,0 % Effektivkosten. Anbieterwechsel kostet maximal 150 € beim alten und 150 € beim neuen Anbieter.

Zulage oder Steuererstattung? Beides!

Die meisten Artikel reden nur über die Zulagen. Für viele unserer Mandantinnen und Mandanten ist aber der zweite Förderweg spannender: der Sonderausgabenabzug.

Das läuft so: Die Zulagen fließen direkt in dein Depot. In der Steuererklärung setzt das Finanzamt deinen Eigenbeitrag plus die Zulagen als Sonderausgabe an und rechnet aus, wie viel Steuer du dadurch sparst. Ist die Ersparnis höher als die Zulagen, bekommst du die Differenz zusätzlich als Steuererstattung aufs Konto.

Beispiel Eigenbeitrag Zulagen + Steuer Förderung
Single, 35, zvE 55.000 € 1.800 € 540 € 313 € 853 €
Angestellte, 2 Kinder, zvE 45.000 € 1.200 € 990 € 0 € 990 €
Berufseinsteiger, 22, zvE 18.000 € 600 € 440 € 0 € 440 €

Die Faustregel: Mit Kindern gewinnen meist die Zulagen, ohne Kinder und mit gutem Einkommen kommt eine Steuererstattung obendrauf. Im ersten Jahr der Berufseinsteigerin zählt der 200-Euro-Bonus mit.

Der Haken, den du kennen musst: Das Altersvorsorgedepot ist nachgelagert besteuert. Was du im Alter aus dem geförderten Teil entnimmst, zählt voll zu deinem steuerpflichtigen Einkommen. Ob sich das Depot lohnt, entscheidet sich deshalb nicht im ersten Jahr, sondern beim Vergleich der Nettoauszahlung mit einem normalen ETF-Depot. Genau das rechnet der Rechner unten für dich durch.

A.S.I. Rechner

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für dich?

Trag deine Daten ein. Der Rechner vergleicht das geförderte Depot mit einem normalen ETF-Sparplan bei gleichem Geld aus deiner Tasche – inklusive Steuern in der Ansparphase und im Ruhestand.

A.S.I. Rechner

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für dich?

Trag deine Daten ein. Der Rechner vergleicht das geförderte Depot mit einem normalen ETF-Sparplan bei gleichem Geld aus deiner Tasche – inklusive Steuern in der Ansparphase und im Ruhestand.

Voll gefördert werden bis 150 € im Monat (1.800 € im Jahr).
Veranlagung
Bei Paaren: zvE des Haushalts eintragen. Gerechnet wird ein Vertrag.
Annahmen anpassen
Gilt für beide Varianten. Standarddepot: höchstens 1,0 %.
In heutiger Kaufkraft: z. B. steuerpflichtiger Teil der gesetzlichen Rente, bAV, Mieten.
Lohnt sich

–

–

Deine Förderung im ersten Jahr (2027)

Monatlich netto im Ruhestand, in heutiger Kaufkraft

Altersvorsorgedepot–
Normaler ETF-Sparplan–

Depotwert bis Rentenbeginn (nominal)

Altersvorsorgedepot (inkl. angelegter Steuererstattung)ETF-Sparplan
So rechnet der Rechner:
  • Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), Soli mit Freigrenze, optional Kirchensteuer. Steuergrenzen im Alter mit der Inflation fortgeschrieben.
  • Auszahlplan bis 85. Geförderte Auszahlung voll steuerpflichtig, ohne Kranken- und Pflegebeiträge (pflichtversichert in der KVdR).
  • ETF-Sparplan: Vorabpauschale mit 2,5 % Basiszins, 30 % Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag, Abgeltungsteuer 26,375 %.
  • Konstante Renditen, keine Teilkapitalauszahlung, keine Depotgebühren. Ergebnisse sind Modellrechnungen, keine Prognose.

So rechnet der Rechner:

  • Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), Soli mit Freigrenze, optional Kirchensteuer. Steuergrenzen im Alter mit der Inflation fortgeschrieben.
  • Auszahlplan bis 85. Geförderte Auszahlung voll steuerpflichtig, ohne Kranken- und Pflegebeiträge (pflichtversichert in der KVdR).
  • ETF-Sparplan: Vorabpauschale mit 2,5 % Basiszins, 30 % Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag, Abgeltungsteuer 26,375 %.
  • Konstante Renditen, keine Teilkapitalauszahlung, keine Depotgebühren. Ergebnisse sind Modellrechnungen, keine Prognose.

Für wen sich das Depot besonders lohnt

  • Eltern: Mit 25 Euro im Monat holst du die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind. Eine bessere „Rendite“ auf den ersten Euro gibt es kaum.
  • Gutverdienende Akademiker: Ohne Kinder kommt bei gutem Einkommen eine Steuererstattung zur Grundzulage dazu – und das Depot wächst 30, 40 Jahre ohne Vorabpauschale.
  • Selbstständige und Freiberufler: Ihr seid erstmals direkt förderberechtigt. Das macht das Depot zu einer echten Ergänzung neben Basisrente und Versorgungswerk.
  • Berufsstarter: 200 Euro Bonus im ersten Jahr und der längste Zinseszins-Hebel.

Wann du genauer hinschauen solltest

Wenn du nur noch wenige Jahre bis zur Rente hast, kann ein Depot ohne Garantie zum Start der Auszahlung im Minus stehen. Und weil das Geld bis zum Rentenbeginn gebunden ist, ist das Depot kein Notgroschen: Wer vorher entnimmt, zahlt Zulagen und Steuervorteile zurück. Ausnahme ist die Entnahme für die selbst genutzte Immobilie, sofern dein Anbieter sie anbietet.

Der Preiskampf hat begonnen

Seit Oktober geht es Schlag auf Schlag: Scalable Capital hat am 9. Oktober ein gebührenfreies Altersvorsorgedepot angekündigt, Trade Republic zog am 13. Oktober mit einem Nulltarif inklusive erstatteter ETF-Kosten nach. Quirion, ING, Deka und Smartbroker bereiten ihre Angebote vor. Verbindlich werden die Konditionen aber erst mit den zertifizierten Preisverzeichnissen.

Für dich heißt das: Kosten sind wichtig, aber nicht alles. Entscheidend ist, wie das Depot in dein Gesamtkonzept passt – zu bestehenden Riester-Verträgen, deiner betrieblichen Altersvorsorge, einer Basisrente oder einer geplanten Immobilie. Und ob die Förderung bei deinem Partner richtig zugeordnet ist.

Deine Checkliste bis zum 1. Januar

  • Riester-Vertrag nicht kündigen. Sonst zahlst du alle Zulagen und Steuervorteile zurück. Ab 2027 kannst du ihn förderunschädlich ins neue System übertragen – ob das sinnvoll ist, hängt von Garantie, Kosten und Restlaufzeit ab.
  • Steuer-ID bereitlegen. Über sie läuft das komplette Zulagenverfahren.
  • Dauerzulagenantrag stellen, damit die Zulage jedes Jahr automatisch beantragt wird.
  • Kinderzulage zuordnen: Sie gibt es pro Kind nur einmal. Klärt, bei welchem Elternteil sie mehr bringt.
  • Ehegatten-Falle prüfen: Hat ein Partner einen alten Riester-Vertrag und der andere schließt ein Altersvorsorgedepot als mittelbar Berechtigter ab, gibt es für dieses Depot keine Zulage.
  • Notgroschen sichern: Drei bis sechs Monatsausgaben gehören auf ein Tagesgeldkonto, nicht ins gebundene Depot.

Lass uns deine Zahlen gemeinsam anschauen

Der Rechner gibt dir eine erste Richtung. In einem persönlichen Gespräch prüfen wir, ob sich der Wechsel aus Riester lohnt, wie die Förderung bei euch als Paar optimal verteilt wird und wie das Depot zu deiner übrigen Vorsorge passt. Kostenlos und unverbindlich.

Telefon0721 570 451 0
E-Mailinfo@ka.asi-online.de
Vor OrtStephanienstr. 57, 76133 Karlsruhe

Dieser Beitrag und der Rechner dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung. Alle Berechnungen beruhen auf vereinfachten Annahmen und dem Rechtsstand Oktober 2026. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft; Kapitalmarktanlagen können an Wert verlieren.