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Mit Erschrecken beobachten wir alle – und die Welt – die aktuellen Geschehnisse. Unwetter-Chaos in Deutschland: Wassermassen verwüsteten ganze Orte. Überschwemmungen und ihre Folgen forderten viele Opfer und hinterließen erhebliche Sachschäden. Besonders hart getroffen hat es Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Versicherungen raten: Betroffene sollten jetzt umgehend ihren Versicherungsschutz überprüfen. Es ist unvorstellbar, dass man sein Zuhause und alles was einem lieb darin ist, so schnell verlieren kann. Doch die Naturgewalten sind unberechenbar und die Versicherer rechnen jetzt schon mit dem teuersten Schadensjahr seit 2013. Doch welche Versicherung leistet bei den aktuellen Schäden?

1. Wohngebäude/Hausrat/Inventarversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist eine freiwillige Absicherung für Hausbesitzer. Sie leistet bei Schäden am Gebäude, die zum Beispiel durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser entstanden sind. Sie deckt alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile, z. B. Türen, Fenster und Treppen, ab – im Gegensatz zur Hausratversicherung, die Schäden an der Einrichtung wie Möbel und Geräte absichert. Die Unterschiede zwischen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung werden in diesem Video sehr gut erklärt. Inventarversicherung gilt für betriebliche Einrichtungen. Wir dürfen nicht vergessen, dass auch viele Unternehmen von den Unwettern stark betroffen sind. Allerdings gibt es einen wichtigen Baustein, der dafür sorgt, dass die Schäden durch Starkregen und Überschwemmung abgesichert sind: die Zusatzklausel der erweiterten Elementarschäden. Nur wer dies in seiner Wohngebäude-, Hausrat- und ggf. Inventarversicherung mitversichert hat, wird auch auf eine Leistung aus seiner Versicherung hoffen können. Denn die Elementarversicherung schützt vor allen Wetterrisiken. Versichert sind aktuell folgende Schäden im Bereich dieser Klausel:

  • Überschwemmung des Grundstücks durch fließende und stehende Gewässer, aber auch durch vollflächige Witterungsniederschläge
  • Rückstau
  • Naturbedingter Erdrutsch bzw. Erdsenkung

2. Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung ist typischerweise eine gewerbliche Absicherung, wird aber auch immer beliebter als Ergänzung zur Hausratversicherung. Der Versicherungsschutz der privaten Elektronikversicherung beinhaltet alle elektronischen Geräte und Gegenstände, unabhängig von den Besitzverhältnissen, also auch gemietete/geleaste Geräte und Gegenstände. Sie leistet in der Regel auch ohne eine spezielle Klausel (Schäden die von außen auf das Gerät einwirken). Unterschiede zum Versicherungsumfang der elektronischen Geräte in der Hausratversicherung:

Versicherungsschutz besteht bei in der privaten Elektronikversicherung in der Hausratversicherung
Bedienungsfehler ja nein
Ungeschicklichkeit ja nein
Kurzschlusschäden ja bedingt
Überspannungsschäden ja bedingt
Bruchschäden ja nein
Flüssigkeitsschäden ja nein
vorsätzliche Beschädigung durch Dritte ja nein
Konstruktionsfehler nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ja nein

3. Kfz Versicherung

Die KFZ Teilkasko übernimmt Schäden durch Überschwemmung, wenn das Wasser zum parkenden Auto kam. Die KFZ Vollkasko übernimmt hingegen auch Unfallschäden während der Nutzung. Allerdings könnte grobe Fahrlässigkeit ein Problem darstellen (z.B. durch überflutete Unterführung gefahren, obwohl Autos dort schon Probleme hatten). Das bedeutet, dass hier im Einzelfall geprüft werden muss. Wenn Du deinen aktuellen Versicherungsschutz überprüfen lassen möchtest, kannst du dir gerne direkt einen Termin bei mir buchen