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1.     Einleitung: Wie können Rentenversicherungen steuerlich (massiv) entlasten?

Viele meiner Mandanten fragen mich „Was sind die Vorteile einer Rentenversicherung?“. Und einer der wichtigsten Vorteile, den kaum jemand weiß, ist: mit Rentenversicherungen kann man massiv Steuern sparen – und das lebenslang. Ich habe also nicht nur den Vorteil, das mein zu versteuerndes Einkommen während des Arbeitslebens gesenkt wird (und ich so mehr Netto vom Brutto habe), sondern auch im Ruhestand spart eine geschickte Kombination aus Basisrente und Privatrente Steuern – beim entsprechenden Einkommen können das können mehrere 100 Euro pro Monat sein.

Wie Du eine Kombination aus Basisrente und Privatrente zum Steuern sparen nutzen kannst, erläutert dieser Artikel.

Ich zeige dies an einem vereinfachten Rechenbeispiel auf, damit Du das Prinzip selber nachvollziehen und mit dem Einkommensteuerrechner des BMF (www.bmf-steuerrechner.de) selber nachrechnen kannst. Wichtig dabei ist, dass es steuerlich gesehen „zwei Töpfe“ für die Altersvorsorge gibt:

  1. Steuern sparen jetzt – Steuern zahlen im Alter (hierunter fällt die Basisrente, aber auch viele weitere).
  2. Steuern zahlen jetzt – Steuern sparen im Alter (hierunter fällt nur die Privatrente!).

 

2.     Ausgangspunkt: 72.000 € zu versteuerndes Einkommen

Anhang eines einfachen Rechenbeispiels zeigt dieser Blogartikel auf, wie eine Kombination aus Basisrente und Privatrente Steuern spart. Dafür nehmen wir einen Selbständigen, er ist hierbei nur ein Beispiel für einen Menschen, der seine Altersvorsorge ganz frei wählen kann und in diesem Rechenbeispiel deshalb „nur“ die Basisrente und die Privatrente hat. Die Berechnung gilt für jeden – Beamte, Angestellte, Familien, … – es kommen dann nur mehr Rentenarten dazu. Eine Betrachtung der Möglichkeiten und Variationen ganz unten.

Der Selbständige sei 27 Jahre alt und möchte mit 67 in Rente gehen; er hat also 40 Jahre Zeit zum Ansparen. Er hat ein zu versteuerndes Bruttoeinkommen 6.000€ im Monat / 72.000€ im Jahr, ist ledig, keine Kinder. Sein Einkommen ist konstant, die Inflation = 0% (dies alles nur, damit wir leichter rechnen können). Geburtsjahr: 1997.

Sein Ziel ist, mit 67 in Rente zu gehen, weiterhin ein Bruttoeinkommen von 6.000€ im Monat / 72.000€ im Jahr zu haben. Seine Lebenserwartung sei genau bis 97, so dass seine Rente genau 30 Jahre lang bezahlt wird.

Die Frage, die er uns stellt: Nach Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen in der Anspar- und in der Rentenphase, was ist die bessere Variante: Basisrente pur oder „Basisrente und Privatrente halb & halb“?[1]

 

3.     Keinerlei Rentenversicherung (als Vergleichsbasis, da hier keine steuerlichen Auswirkungen)

Wer ein zu versteuerndes Einkommen von 72.000€ hat, zahlt jährlich 19.816€ / monatlich 1.651€ Steuern. Dieser Selbständige hat keine Rentenversicherung, er muss also bis 97 weiterarbeiten, die Steuerzahlung bleibt somit 70 Jahre lang konstant. Auf 70 Jahre zahlt er 1.387.120€ Steuern.

 

4.     Basisrente pur – spart auf 40 Jahre Arbeitsleben 186.360€. Im Ruhestand 0€.

Der Selbständige möchte allerdings mit 67 in Rente gehen. Also schließt er eine Basisrente ab – er hat gehört, dass er hier sehr viele Steuern sparen kann; und das ist ja auch nicht falsch:

Er zahlt monatlich 900€ in eine Basisrente ein, dann erhält er eine Bruttorente von 6.000€ im Monat.[2]

Diese 900€ im Monat / 10.800€ im Jahr kann der Selbständige von der Steuer absetzen, sein zu versteuerndes Einkommen ist jetzt nur noch 61.200€. Seine Steuerzahlung sinkt somit auf 15.157€ im Jahr – oder um 4.659€. Bezogen auf den Beitrag erhält der direkt 43,14% vom Staat zurück[3]. Auf die 40 Jahre Einzahlung in die Basisrente spart unser Selbständiger somit 186.360€ an Steuern.

So haben das Mandanten von mir, die vorher woanders zum Thema Rentenversicherungen beraten worden, oft gehört: eine Basisrente spart Steuern. Aber was fehlt: im Alter hat unser Selbständiger wieder ein zu versteuerndes Einkommen von 72.000€, so dass wieder die hohe Einkommensteuer fällig wird wie im Punkt 3 berechnet.[4]

Zusammenfassung: eine Basisrente spart gegenüber „gar keine Rente“ schon deutlich Steuern, aber nur bis Renteneintritt, danach nichts mehr. Deshalb prüfen wir im nächsten Schritt, was eine Kombination aus Basisrente und Privatrente an Steuern spart.

 

5.     Basisrente und Privatrente halb und halb – spart im Arbeitsleben 97.880€, im Ruhestand 348.840€ oben drauf.

Als nächstes probiert unser Selbständiger eine Kombination aus Basisrente und Privatrente: er zahlt 450€ monatlich in eine Privatrente und weitere 450€ in eine Basisrente. Vor Rentenbeginn gilt jetzt: seine Steuererstattung fällt jetzt natürlich geringer aus: Der Jahresbeitrag ist 5.400€, das zu versteuerndes Einkommen 66.600€, die Steuerlast 17.369€ pro Jahr – er spart somit nur noch 2.337€ Steuern, auf 40 Jahre sind das 97.880€ – also alles ungefähr halb so viel.

Der große Vorteil kommt nach Rentenbeginn: er erhält jetzt weiterhin 6.000€ Rente im Monat / 72.000€ im Jahr – aber sein zu versteuerndes Einkommen ist viel geringer:

Die Basisrente in Höhe von 3.000€ ist voll zu versteuern. Aber die Privatrente von 3.000€ wird nur zu 17% angerechnet, d.h. der Staat rechnet so: 17% von 3.000€ gelten als zu versteuerndes Einkommen, die anderen 83% zählen NICHT als zu versteuerndes Einkommen. 17% * 3.000€ = 510€ im Monat oder 6.120€ im Jahr.

Somit hat unser Selbständiger aus Sicht des Finanzamts ein zu versteuerndes Einkommen von 3.510€ im Monat / 42.120€ im Jahr. Seine Steuerlast sinkt auf 8.188€ im Jahr … damit spart er jetzt jährlich 11.628€. Diese Ersparnis sind auf 30 Jahre 348.840€! Inkl. der Steuererstattung in der Ansparphase sind dies 446.720€!

 

6.     Fazit: eine Kombination aus Basisrente und Privatrente spart Steuern – das ist vom Staat so gewollt.

Wie Du am Rechenbeispiel siehst, wird die Altersvorsorge vom Staat massiv steuerlich unterstützt. Und das ist gewollt, damit Du im Rentenalter (und das kann sehr lang sein …) Dein Auskommen hast und Deinem Lebensstandard halten kannst. Wichtig ist dafür eine gleichmäßige Investition in die beiden Töpfe:

  1. Steuern sparen jetzt – Steuern zahlen im Alter
    Hier ist drin: Basisrente, Gesetzliche Rente, Riester-Rente, bAV – betriebliche Altersversorgung,
  2. Steuern zahlen jetzt – Steuern sparen im Alter (hierunter fällt nur die Privatrente!).

Indem Du beide Töpfe gleichmäßig füllst, kannst Du Deine Steuerlast im Arbeitsleben wie auch im Ruhestand spürbar senken. Besonders lohnend ist dies in dem Bereich, in dem Du den max. Grenzsteuersatz zahlst: wer als Lediger mehr als 66.760€ zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt auf den letzten verdienten Euro 42 Cent Steuern. Darunter sinkt die Steuerlast … langsam; bei 30.000€ ist der Grenzsteuersatz immer noch 30%. Es gilt somit: je höher Dein  Einkommen ist, desto höher ist die absolute Steuer (in Euro), die Du sparst; desto stärker ist z.B. die Auswirkung einer hohen Privatrente im Alter.

Ergänzender Hinweis: ab ca. 68.500€ zu versteuerndem Bruttojahreseinkommen zahlst Du  Solidaritätszuschlag[5]. Da der Solidaritätszuschlag mit dem Einkommen zunächst überproportional steigt, hast Du im Bereich zwischen 70.000€ und 100.000€ zvE 5% Grenzbelastung durch den Soli plus die 42% Grenzbelastung durch die normale Einkommensteuer. D.h. in diesem Bereich zahlst Du pro zusätzlich verdientem (oder zu versteuerndem 😉) Euro 47 Cent an das Finanzamt. Entsprechend lukrativ ist es gerade in diesem Bereich, das zu versteuernde Einkommen zu senken. Ab 110.000€ zvE sinkt die Grenzbelastung wieder langsam bis ca. 44%.  Ab 277.826 Euro zVE springt die Einkommensteuer auf 45% … die Grenzbelastung inkl. Soli ist dann wieder bei 47%.

Betrachtet man langfristige Investitionen, gibt es noch einen „dritten Topf“:

  1. Steuern zahlen jetzt – Steuern zahlen im Alter. Hierunter fällt z.B. ein Depot oder eine vermietete Immobilie als Kapitalanlage, aber auch jede andere Investition, die langfristig Erträge abwirft (die meist dann zu versteuern sind, wenn ein Gewinn ausgezahlt wird).

Diese Anlagen sind von Staats wegen nicht als Altersvorsorge gedacht – man kann sie auch jederzeit verkaufen. D.h. nicht, dass diese für ein Gesamt-Portfolio nicht sinnvolle Investitionen sein können, nur als „Altersvorsorge-Kern“ sind sie nicht die erste Wahl.

 

7.     Der Angestellte und die Beamtin

Aus dem obigen Rechenbeispiel wird deutlich, dass es insb. auf eine gleichmäßige Befüllung der Töpfe 1 (formal: Schicht I „Basisversorgung“ und Schicht II „Zusatzversorgung“) und 2 (formal: Schicht III „Privatrente“) ankommt. Je nachdem, in welcher Situation Du bist, Angestellter, Beamtin, …, ist ein anderes „Füllen“ sinnvoll. Dazu beraten wir Dich gerne individuell, damit Du hier eine für Dich optimale Aufteilung erhältst. Sprich uns gerne jederzeit an oder vereinbare einen Termin.

 

8.     Hinweise zum Schluss:

Die Rentenversicherungen sind für ein lebenslanges Einkommen gedacht, deswegen hat der Staat die staatliche Förderung auch daran geknüpft, dass man das Geld dafür nutzt: die Basisrente kann man sich nur als lebenslange Rente auszahlen lassen. Die Privatrente kann man sich auch als Kapital auszahlen lassen – dann ist allerdings die Besteuerung höher. Mein Kollege Andreas Wiese in seinem Artikel „Fondsgebundene Rentenversicherung vs. Sparplan“ die Frage, welches Produkt für welchen Zweck geeignet ist. Ein Beispiel für „Besteuerung unterwegs“ (also in der Ansparphase) zeigt meine Kollegin Jasmin Jurtan in Ihrem Artikel  „Die Steuerfalle von ETF Sparplänen“.

 

 

[1] Diese Vereinfachungen sind notwendig, um leicht ein nachvollziehbares Ergebnis zu erhalten. Details weiter unten im Text. Falls Dein Fall hier nicht behandelt wird – melde Dich gerne bei mir.

[2] Fondsgebundene Basisrente ohne Garantien. Kosten der Geldanlage 0,16% pro Jahr, angenommene Wertentwicklung 6% jährliche Rendite. Fondsgebundener Rentenbezug → d.h. das Vertragsguthaben bleibt auch nach Rentenbeginn in Fonds und erwirtschaftet somit eine höhere Rendite. Dieses zusammen bewirkt, dass Du für eine gewünschte Zielrente deutlich weniger pro Monat investieren musst.

[3] Viele haben im Kopf, dass der maximale Grenzsteuersatz 42% ist, aber ab einem zu versteuerndes Einkommen von ca. 70.000€ kommt noch der Solidaritätszuschlag oben drauf, die Grenzbelastung steigt auf bis zu 47%. Grenzbelastung bedeutet: „Wieviel von jedem Euro, den ich mehr verdiene, muss ich an Steuern zahlen?“ und umgekehrt.

[4] Die Höhe der nachgelagerten Besteuerung hängt ab vom Jahr, in dem man in Rente geht. Für Menschen, die ab 2058 in Rente gehen, wird die Basisrente voll versteuert.

[5] Zahlen für das Jahr 2024.