Wer vertritt Dich, wenn Du nicht handeln kannst? Ohne Vollmachten bist Du im Fall der Fälle fremdbestimmt. Rund 90% der Bevölkerung haben das nicht qualifiziert erledigt. Das liegt unter anderem an den 3 großen Irrtümern zum Thema rechtliche Vorsorge. Das folgende Video erläutert um was es geht:
Wozu Vollmachten?
Vollmachten und Verfügungen – betrifft mich das?
Rechtsanwälte empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, sollte eine Unternehmervollmacht integriert sein.
Ab 18 – selbstbestimmt nur mit Vollmachten
Mit der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Dann dürfen auch Eltern nicht mehr für uns entscheiden und handeln, wenn wir zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Selbst Krankenakten dürfen nicht eingesehen werden. Dass wir unsere Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann schnell durch Unfall oder Krankheit passieren. Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Ohne Vollmachten entscheiden und handeln unter Umständen Fremde zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbstständigen sogar im Geschäft.
Als Vorsorgeberater möchten wir unserer Verantwortung gerecht werden und informieren, welche Auswirkungen fehlende Vollmachten auf unseren Fachbereich und auf Ihr Privat- und Geschäftsleben haben können. Deswegen haben wir uns JuraDirekt als Partner zur Seite geholt. JuraDirekt bietet einen Full Service an, das heißt, dass Ihre Dokumente jährlich auf die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst werden und Du auch sehr einfach Änderungen jederzeit vornehmen kannst. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig. Es ist lediglich bei Immobilienvermögen wichtig, dass die Beurkundung in Anwesenheit eines Anwalts erledigt wird.
In Kooperation mit freien Rechtsanwaltskanzleien stehen zur Auswahl:
- Gesamtvollmacht für Privatpersonen (bestehend aus Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht)
- Unternehmervollmacht (bestehend aus Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht inkl. Regelung für die Ausübung aller selbstständigen Tätigkeiten)
- Sorgerechtsverfügung
- Testament
Zusätzlich gibt es eine Notfall Hotline für Krankenhäuser, Ärzte, Gerichte und Bevollmächtige um Deinen Willen im Notfall zu erfahren. JuraDirekt fasst seinen FullService folgendermaßen zusammen:
Wofür braucht man eigentlich eine Vorsorgevollmacht? Krankheit, Alter, Unfall – die „Klassiker“ kennt fast jeder. Doch es gibt noch viele weitere Situationen, für welche die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Verfügungen sinnvoll sein kann. Einige Beispiele aus der Praxis:
- Freiwillige Auszeit: Sabbatjahr
Immer häufiger legen Menschen mal ein „Sabbatjahr“ ein. Ausspannen, Reisen, Abstand gewinnen … Gut, wenn die wichtigsten Dinge des Lebens durch Vollmachten und Verfügungen trotzdem geregelt sind! - Unfreiwillige Auszeit: Burnout
Burnout ist ein Erschöpfungssyndrom, das in schweren Fällen sogar klinische Aufenthalte notwendig machen kann. Betroffene, die in dieser schwierigen Situation durch eine Vorsorgevollmacht Unterstützung einer Vertrauensperson erhalten können, werden spürbar entlastet und können schneller genesen. - Unfreiwillige Auszeit: Klinik
Es muss nicht immer gleich eine lebensbedrohliche Situation sein, die eine Vorsorgevollmacht notwendig macht. Bei einem längeren Klinikaufenthalt zum Beispiel kann es sehr nützlich sein, wenn eine vertraute Person die persönlichen Dinge regelt. Oder, noch ein Beispiel, haben Sie schon mal wichtige Papiere mit zwei gebrochenen Armen unterschrieben? - Freiwillige Auszeit: Auslandsaufenthalt
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt, privat oder beruflich? Eine Vorsorgevollmacht kann Ihnen die Reise deutlich erleichtern, wenn eine vertraute Person Ihre Interessen in Ihrer Abwesenheit in Ihrem Sinne vertritt. - Freiwillige Auszeit: Kur
Sie wollen sich bei einem Kuraufenthalt erholen oder müssen von einer Erkrankung genesen? Mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht können Sie die täglichen Dinge und Erledigungen einem Angehörigen oder Ihrem Partner überlassen. So brauchen Sie nicht für jede Kleinigkeit eine Einzelvollmacht auszustellen.
Über das Kontaktformular setzt sich ein JuraDirekt Berater mit Dir in Verbindung und bespricht, welche Vollmacht für dich relevant ist.
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