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Nutze die Steuervorteile aus der Basisrente und fahre von den Steuerersparnissen einfach nächstes Jahr in den Urlaub! Wie das geht, erkläre ich Dir in diesem Artikel.

Corona-Maßnahmen und die Urlaubspläne

Durch die derzeitigen Corona-Maßnahmen sind die Urlaubspläne im Winter erst einmal auf Eis gelegt. Auch die so geliebten Kultur- und Freizeitangebote sind aktuell sehr eingeschränkt, sodass sich der eine oder andere fragt, was er Sinnvolles mit seinem Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen oder den angesparten Überschüssen tun kann.

Die wenigsten denken hierbei an die Möglichkeit, das Geld in ihre eigene Altersvorsorge zu investieren und so für den Ruhestand Planungssicherheit zu schaffen. Zu diesem Thema ist kürzlich ein Artikel mit dem Titel „Altersvorsorge nach Corona: Schock-Studie für kommende Rentnergenerationen“ erschienen. Hier erklärt Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaft und Sozialpolitik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, folgendes: Das Rentenniveau der Deutschen Rentenversicherung wird auf unter 40% sinken. Er sagt, dass dadurch der Handlungsbedarf für die Vorsorge umso stärker steigt. Hier kannst Du nun zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: die staatlich geförderte Basisrente – auch Rürup Rente genannt -, kann Dir helfen, Deine Altersvorsorgelücke zu schließen. Gleichzeitig holst Du Dir  Steuern, die Du dieses Jahr bereits gezahlt hast, zurück!

Steuervorteile der Basisrente und Höchstgrenzen

Einer der großen Vorteile der Basisrente ist die Beitragsflexibilität: Zusätzlich zu den monatlichen Beitragszahlungen kannst Du Einmalzahlungen leisten. Die jährliche Höchstgrenze für Beitragszahlungen für Basisrente und gesetzliche Rente zusammen (die beiden sind die „Schicht 1“) liegen im Jahr 2020 bei 25.046€ im Jahr für Singles – für Ehepaare beim Doppelten, also 50.092€. In diesem Jahr kannst Du 90 % der Beiträge deines Rürup-Vertrages steuerlich geltend machen. Konkret bedeutet das für Dich folgendes: Angenommen, Du zahlst eine Sonderzahlung in Höhe von 10.000€ extra in den Basisrentenvertrag ein, dann erstattet Dir das Finanzamt bei deiner nächsten Steuererklärung nur für diese Zahlung 3.600€! – wenn Du einen Grenzsteuersatz von 40% hast. (Wenn Du sogar den maximalen von 45% zahlst, noch mal 450€ mehr 😉). In der Hoffnung, dass die Corona-Einschränkungen nächstes Jahr vorbei sind, kannst Du dann nur mit der Steuerrückerstattung Deinen Sommerurlaub bezahlen und „kostenlos“ genießen.

Hinweis zur Steuerrückerstattung

Die Steuerrückerstattung wird sogar noch höher sein, da in diesem Rechenbeispiel die monatlich laufenden Beiträge ebenfalls absetzbar sind und hier noch nicht berücksichtigt wurden. Damit das klappt, ist es notwendig, dass die Einmalzahlung noch in diesem Jahr noch gebucht wird, daher ist eine Einzahlung VOR Weihnachten sehr empfehlenswert. Wenn Du jetzt feststellst, dass Du noch gar keine Basisrente hast, ist es für eine Umsetzung noch nicht zu spät. Komm bitte auf mich oder meine Kollegen zu, damit wir hier eine passenden Lösung für Dich finden. Denn auch bei staatlich geförderten Basisrenten gibt es verschiedene Stellschrauben und Aspekte, die zu berücksichtigen sind.

Und da man eine Basisrente nicht einfach wechseln kann, ist die Auswahl der für Dich passenden Gesellschaft umso wichtiger. Wir freuen uns daher, Dich in der Beratung zu begrüßen. Natürlich führen wir diese auf Wunsch gerne digital durch. Wenn Du schon eine Basisrente hast, aber unsicher bist, wieviel Du noch in die Basisrente investieren kannst, kannst Du auch gerne auf uns zu kommen. Wir berechnen die für Dich optimale Einmalzahlung und die daraus resultierende Steuerersparnis. Daher nutze die letzten Wochen des Jahres für Sinnvolles und investiere in eine lebenslange Rentenzahlung. Warum das so sinnvoll ist, erfährst du hier!