fbpx
0721 570 451 0 info@ka.asi-online.de
Wie berechne ich den Arbeitgeber-Zuschuss zur PKV bei Kurzarbeit?

Das ist etwas … aufwendiger und das Wichtige steht im Artikel zu Kurzarbeit wegen Corona-Virus. Aber wer über den Arbeitgeber-Zuschuss mehr wissen will, liest weiter:

Normalfall: Arbeitgeber zahlt die Hälfte

Angenommen, Du verdienst monatlich 5.400€ (64.800€ im Jahr) und Deine private Krankenversicherung kostet Dich insgesamt 530€ im Monat. Dann bekommst Du im Normalfall die Hälfte, also 265€ vom Arbeitgeber und die anderen 265€ zahlst Du selber (ein Teil davon ist für die Pflegepflichtversicherung, die jeder in Deutschland haben muss, egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert).

Kurzarbeit: Arbeitgeber zahlt mehr als die Hälfte

Durch Kurzarbeit verdienst Du aber nur noch 40% oder 2.160€ im Monat.          Wenn Du privat krankenversichert bist, zahlt der Arbeitgeber im Normalfall 1) nie mehr, als wenn Du gesetzlich versichert bis und 2) maximal die Hälfte des Normalbeitrags in die GKV von 14,6% + 1,1% Zusatzbeitrag (durchschnittlich) zur GKV; die Hälfte von 15,7%; diese 7,85% ist die Berechnungsgrundlage:

Als erstes … zahlt der Arbeitgeber weiterhin 7,85% vom tatsächlichen Gehalt („Ist-Entgelt“): 2.160€ * 7,85% = 169,56€.

Dazu muss der Arbeitgeber noch die vollen 14,1% + 1,1% = 15,7% auf das hinzugerechnete „Fiktiventgelt“ bezahlen. Was ist das Fiktiventgelt? Das sind 80% von dem, was Du weniger bekommst. Also: (5.400€ – 2.160€) * 80% = 2.592€. Jetzt wird das Ist-Entgelt und das Fiktiventgelt addiert: 2.160€ +2.592€ = 4.752 €.

Dieses Einkommen liegt höher als die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 4.687,50 €. Also zählt nicht das obige Einkommen (weil sonst insgesamt „zu viel“ KV-Beitrag berechnet würde), sondern nur die Differenz von BBG und Ist-Entgelt, also: 4.687.50€ – 2.160€ = 2.527,50€. Somit werden „nur“ auf die 2.527,50€ (statt auf die vorher berechneten 2.592€) KV-Beitrag fällig. Davon 15,7% sind 396,82€.

Beides zusammen sind 169,56€ + 396,82€ = 566,38€ → also viel mehr als die 265€ für den Normalfall. Aber eine Obergrenze gibt es dennoch: der Arbeitgeber muss natürlich nicht mehr zahlen als den Gesamtbeitrag: er zahlt in unserem Beispielfall 530€ und Du – gar nix mehr 😊.

Ergänzung am 24.11.20: Der Arbeitgeber muss auch für die Pflege(pflicht)versicherung einen erhöhten Arbeitgeber-Zuschuss zahlen; dafür muss dieselbe Rechnung wie für den KV-Arbeitgeber-Zuschuss durchgeführt werden. In diesem Rechenbeispiel reicht der KV-Zuschuss schon aus, damit der Arbeitgeber die vollen Kosten trägt. Wäre der PKV-Beitrag unseres Kurzarbeiters höher, würde er noch mehr Geld vom Arbeitgeber über den PV-Arbeitgeber-Zuschuss erhalten. [Danke für die wertvolle Nachfrage an „Jens“]

Ergänzung am 09.12.20: Die Berücksichtigung der BBG war in einer vorigen Version nicht korrekt einbezogen und berechnet. Dies ist jetzt korrigiert. [Danke für die wertvolle Nachfrage an „Kathi“.]

 

Fazit

Aus KV-Sicht ist Kurzarbeit kein Problem: die KV-Beiträge werden weiterhin bezahlt, eine zusätzliche Belastung kommt auf Dich als Arbeitnehmer nicht zu, im Gegenteil, Dein Anteil sinkt, so dass Geld für andere Ausgaben da ist.