fbpx
0721 570 451 0 info@ka.asi-online.de

Die erste gemeinsame Wohnung ist ein Meilenstein in jeder Beziehung. Zusammenziehen bringt auch finanzielle Vorteile mit sich. Nicht nur die Mietersparnis ist ein häufiger positiver Nebeneffekt – auch das Überprüfen der Versicherungsverträge lohnt sich. Denn der Zusammenzug ist die Voraussetzung für Partnerverträge in einigen Versicherungen. Man muss hierfür nicht verheiratet sein, um Geld zu sparen.

Diese Versicherungen können zusammengelegt werden:

  1. Hausratversicherung
  2. Private Haftpflicht
  3. Rechtsschutz
  4. Kfz-Versicherung

Generell ist es wichtig zu wissen: Wenn zwei Verträge bestehen und man diese gerne zusammenlegen möchte, dann kann der jüngere Vertrag durch ein Sonderkündigungsrecht aufgelöst werden.

1. Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden am Hab und Gut ab, die durch Feuer, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasserschäden oder auch Elementarschäden entstehen können. Zusätzlich bezahlt sie auch die Aufräumkosten, die durch schwere Schäden entstehen können. Solltet ihr beide mit einer eigenen Hausratversicherung einziehen, so hat der jüngere Vertrag ein Sonderkündigungsrecht. Eine Hausratversicherung versichert euren Hausrat sogar, wenn Euer Auto oder Hotelzimmer aufgebrochen wird. Und außerdem könnt ihr auch problemlos eure Fahrräder gegen Diebstahl mitversichern. Wichtig ist zu beachten, dass die Hausratversicherung den Neuwert der Gegenstände entschädigt, deswegen unbedingt auf eine ausreichende Versicherungssumme achten! Falls Homeoffice ein Thema ist, dann bitte auch auf die Punkte in diesem Blogbeitrag achten.

2. Private Haftpflicht

Die Private Hafptlichtversicherung ist ein existenzieller Schutz, denn wir sind nach §823 BGB verpflichtet Schäden, die wir an einer Person oder deren Eigentum anrichten, zu ersetzen. Kurz gesagt: Wer einen Schaden verschuldet, haftet. Im Schadensfall stellt die geschädigte Person Schadensersatzansprüche an die Verursacherin oder den Verursacher, welche/r den Schaden in vollem Umfang aus eigenen finanziellen Mitteln ersetzen muss. Wenn keine finanziellen Mittel aktuell vorhanden sind, dann haftet man auch mit allen zukünftigen Mitteln. Besonders gesundheitliche Schäden können hohe Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Aus diesem Grund ist die private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und sichert Euch gegen Schäden in Millionenhöhe ab. Der Zusammenzug ermöglicht, den Singletarif in einen Paartarif umzustellen. Vorsicht für die, die noch über die Familienhaftpflichtversicherung versichert sind: Der Zusammenzug mit dem Partner kann bedeuten, dass man den Versicherungsschutz über die Familie verliert.

3. Rechtsschutz

Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie daher finanziell dabei, Ihre Ansprüche mit und ohne Gericht durchzusetzen. Jedenfalls ist es wichtig, dass man im Rechtsstreit weiß, dass man einen Experten an seiner Seite hat und sich wegen der Kosten keinen Kopf machen muss. Man kann folgende Bereiche absichern: Privat, Beruf, Verkehr, Miete / Vermietung / eigenes Heim. Wichtig zu wissen: im Vertrags-Rechtsschutz gibt es eine Wartezeit von normalerweise 3 Monaten. Das bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung 3 Monate vor Unterschreiben des Mietvertrags bestanden haben muss, damit z.B. der Mietvertrag mitversichert ist.

4. Kfz- Versicherung

Bei der Kfz Versicherung können Paare unter Umständen von einer Zweitwagenregelung profitieren. Ein zweites Fahrzeug kann so in einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse versichert werden. Den laufenden Vertrag kann man immer zu Vertragsende, meistens zum 31.12. kündigen, wenn man die Versicherung wechseln möchte.

 

Im ersten Beratungsgespräch mit einem Paar dreht sich alles um eine Bestandsaufnahme. Welche Versicherungen hat jeder Einzelne? Wie sehen Ihre Pläne aus, sowohl in privater als auch in beruflicher Hinsicht? Wie soll die gegenseitige Absicherung gestaltet werden? Solche und ähnliche Fragen gilt es zu klären. Danach werden die einzelnen Verträge bewertet und überprüft und gegebenenfalls wird vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.