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Versicherungsfalle Homeoffice? Welche Gesetzliche Regelungen greifen und wo beginnt oder endet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wenn ich nicht anwesend bin? Zwei Versicherungsbereiche muss man im Homeoffice insbesondere beachten: Unfall- und Hausratversicherung. Da aktuell auch viele krankgeschrieben werden und trotzdem arbeiten, muss man auch hier auf einige Punkte achten.

1. Unfälle Zuhause

Stolpert ein Arbeitnehmer im Büro auf dem Weg zur Kaffeemaschine oder zum Wasserspender und verletzt sich, ist die Angelegenheit klar. Passiert der Unfall im Unternehmen, greift die gesetzliche Unfallversicherung.

Im Homeoffice sieht das anders aus. Dort sind Arbeitnehmer nur direkt am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem unmittelbaren Weg dorthin gesetzlich versichert. Ein Kaffeeholen in der Küche zählt aber nicht dazu, wie die Nürnberger Versicherung betont. Verletzt sich ein Mitarbeiter auf dem Weg dorthin, haftet demnach nicht der Arbeitgeber – sondern im Zweifelsfall der Mitarbeiter selbst. Denn der Weg ist nicht direkt mit der Arbeit verbunden und gehört somit zur eigenwirtschaftlichen Tätigkeit. Dies gilt auch für den Toilettengang.

Das Bundessozialgericht geht sogar so weit zu sagen, dass ein Arbeitgeber für die Risiken der privaten Wohnung nicht verantwortlich gemacht werden kann.  Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist laut Ansicht der Richter vor allem die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. Das Bundessozialgericht spricht hier von einer Handlungstendenz.

Für die Heimarbeiter ist es deshalb wichtig, ihre Absicht, etwas Berufliches zu tun, im Fall eines Versicherungsschadens auch nachweisen zu können. Es sollte unbedingt dokumentiert werden, was man gerade gemacht hat und im Idealfall auch möglichst umgehend jemandem die Situation schildern, wie z.B. dem Nachbarn oder Arzt.  Denn viele Mitarbeiter sitzen allein im Homeoffice.

Die häufigsten Unfälle im Haushalt passieren aufgrund von:

  1. Stürzen
  2. Schnittwunden
  3. Verbrennungen
  4. Vergiftungen und Stromschläge
  5. Feuer

Der gefährlichste Ort im Haushalt ist die Küche. Frauen erleiden die meisten Unfälle beim Kochen und Aufräumen. Männer holen sich ihre Blessuren dagegen meistens beim Heimwerken oder Möbelräumen. Fest steht: Die Gefahren im Haushalt werden weit unterschätzt. Das Haus ist ein vertrauter Ort, in dem z. B. hastig die Treppe heruntersteigt. Laut Robert Koch Institut erleiden 2,8 Millionen Bundesbürger einen Unfall im Haushalt.

Um sicher zu gehen, dass bleibende körperliche Schäden versichert sind, ist eine private Unfallversicherung für Dein Homeoffice unverzichtbar.

2. Hausratversicherung und Homeoffice Geräte

Die meisten Hausratversicherungen sehen vor, dass ein Home-Office mitversichert werden kann.

Beim Vergleich der Hausratversicherungen werden in aller Regel pro Quadratmeter 650 bis 700 Euro als Versicherungssumme angesetzt – damit ist ein Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern mit bis zu 84.000 Euro abgesichert. Daher ist es wichtig zu überprüfen, ob diese Summe auch noch für das Homeoffice Equipment ausreicht. Insbesondere technisches Equipment kann einen Wert im fünfstelligen Bereich erreichen.

Für Angestellte ist das meistens nicht das Problem, aber Freiberufler sollten deshalb den Wert der Büroausstattung zusammen mit dem Wert der restlichen Einrichtung tatsächlich einmal überschlagen und die Summe individuell festsetzen. So ist ausreichender Schutz garantiert. Wichtig zu wissen: Warenmuster, oder generell Waren, sind in der Regel nicht mit vom Versicherungsschutz umfasst – hier ist immer separater Schutz erforderlich.

3. Krankschreibung und Arbeiten

In der aktuellen Situation ist es nicht schwierig eine Krankschreibung von seinem Hausarzt zu bekommen. Viele fühlen sich aber noch gut genug um von Zuhause aus weiterzuarbeiten. Auch wenn Du krankgeschrieben bist, darfst Du auf eigenen Wunsch zur Arbeit erscheinen. Fühlst Du dich beispielsweise nicht zu 100 Prozent wohl, würdest jedoch ohnehin zur Arbeit kommen, bietet die Heimarbeit Dir Möglichkeit, dir den Arbeitsweg zu sparen.

Wichtig ist hierbei, dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht wahrnimmt. Er muss sich der Gesundheit des Arbeitnehmers vergewissern – im Zweifel mit Hilfe eines (Betriebs-)Arztes. Dadurch kann er sicherstellen, dass es zu keinen rechtlichen Konsequenzen oder Schadensersatzklagen kommt.

Da die AU (Arbeitsunfähigkeit) kein Arbeitsverbot ist, greift für einen gesunden Arbeitnehmer die Unfallversicherung am Arbeitsplatz. Das gilt auch, wenn er noch krankgeschrieben ist. Aber Vorsicht: Geschieht ein Arbeitsunfall, wenn der Vorgesetzte den Arbeitnehmer trotz seiner offensichtlichen Krankheit einsetzt, kann dies zur Folge haben, dass sich die Haftungsquote in Richtung des Arbeitgebers verschiebt. Vorerkrankungen können auch einen Einfluss auf deine Gesundheitsabsicherung in der Zukunft haben. Das habe ich mit Andreas Wiese in diesem Video genauer besprochen. 

Das bedeutet in anderen Worten: Das Unternehmen haftet unter diesen Umständen mehr als üblich. Dies lässt sich, wie schon erwähnt, aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers folgern. Außerdem gilt es zu beachten, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vor seinem Weg zur Arbeit über die Wiederaufnahme seiner Arbeitstätigkeit informieren sollte – etwaige Unfälle auf dem Arbeitsweg können nämlich sonst nicht versichert sein.

 

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