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Hier kommt der 4. Teil unserer Serie mit dem Beitragsvergleich GKV und PKV. Den dritten Teil findest Du hier.

 

Beitragsvergleich allgemein: Wie ist der Beitrag in der GKV und in der PKV bestimmt?

Die Beiträge einer gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer sind eindeutig: 14,6% vom Bruttoeinkommen, welches sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig teilen plus den Zusatzbeitrag, der je nach GKV unterschiedlich ist, es wird hier der Durchschnitt von 1,0% angenommen. Hinzu kommt noch 3,05% Pflegepflichtversicherung (für Menschen unter 23 oder mit Kindern) und 3,3% für alle anderen.

Für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 56.250€ jährlich (4.687,50€ monatlich, Werte 2020) werden keine Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze wird von der Bundesregierung (meist) jährlich (nach oben) angepasst (hier die Werte für 2021). Dadurch, dass die Grenze steigt, steigt auch der Beitrag für alle, die über der Grenze verdienen.

Der Beitrag für die PKV ist weniger eindeutig, weil er abhängig vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und natürlich am stärksten von den gewünschten Leistungen ist.[1] Des Weiteren ist er aber auch abhängig von der PKV und wie sie ihren Berechnungsspielraum ausnützt: einige Kranken­ver­si­che­run­gen versuchen mit günstigen Tarifen junge und gesunde Kunden zu locken und werden im Alter über­durch­schnittlich teuer. Andere wiederum versuchen, von vornherein seriöser zu kalkulieren, aber trotzdem wettbewerbsfähige Beiträge zu erhalten. Dritte wiederum legen mehr Wert auf Leistung und zukunftsfähige Kalkulation, deshalb haben sie von Beginn an höhere Beiträge. Im Folgenden werden aus jeder Gruppe ein Beispiel dargestellt mit folgenden Rahmendaten: Mensch, 27 Jahre alt, Versicherungsniveau GKV / Privat-Niveau / Top-Niveau mit Standardleistungen: Ambulant / Stationär / Zahn / Krankentagegeld (130€ pro Tag) / Pflegepflichtversicherung. Dargestellt sind immer die Gesamt-Monatsbeiträge (von denen bei Angestellten der Arbeitgeber ca. die Hälfte trägt).

[1] Vom Geschlecht ist der Beitrag für seit 2013 neu abgeschlossen Verträge nicht mehr abhängig, da der Europäische Gerichtshof dieses verboten hat.

 

PKV-Beiträge in Abhängigkeit von der Philosophie der Versicherung
Gesamt-Monatsbeitrag Niveau der PKV
GKV-ähnlich Privat Top
Philosophie

der

PKV

    Niedrigster Beitrag zu Beginn 316,65 € 1 432,63 € 595,68 €
    Wettbewerbsfähiger Beitrag 294,91 € 1 522,98 € 611,43 €
    Zukunftsfähiger Beitrag 459,23 € 1 520,98 € 649,55 €

1 Diese Gesellschaft bietet auch einen Primärarzttarif an: Volle Kostenerstattung bekommt man nur, wenn man im­mer zuerst zu einem Primärarzt geht (Hausarzt, Zahnarzt, Frauenarzt, Kinderarzt, …). Dafür ist der Monats­bei­trag deutlich niedriger.

 

Das Leistungsniveau der „GKV-ähnlichen“ PKV-Tarife ist nicht 1:1 GKV-Niveau, meistens sind auch hier schon zusätzliche Leistungen enthalten; es ist jedes Mal der günstigste Tarif der jeweiligen PKV genommen worden.

 

Vergleich „Leistungen auf GKV-Niveau“ in der GKV und der PKV

Im Folgenden der Beitragsvergleich GKV und PKV – mit Leistungen auf GKV-Niveau. Für Angestellte, die wählen dürfen, liegt der Gesamtbeitrag zur GKV bei gerundet 880€ monatlich, davon 725€ für die Krankenversicherung und ca.155 € für die Pflegepflichtversicherung; davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je ca. 440€. Eine PKV auf GKV-Niveau kostet mit zukunftsfähigem Beitrag gerundet 460€ (davon 40€ Pflegepflichtversicherung), davon zahlt der Arbeitgeber insgesamt 230€. Ein Kind in der PKV kostet ca. 80 € bis 180€ (GKV-ähnlich 80€ bis 100€, für 180€ im Monat erhält man einen sehr guten Tarif). Wir nehmen der Einfachheit 120€ für GKV-Niveau.

GKV PKV Beitragsvorteil PKV
Arbeit-

nehmer

Arbeit-

geber

Arbeit-

Nehmer

Arbeit-

geber

Der Versicherte selber – GKV-Niveau 440 440 230 230 + 210
Mit einem Kind 440 440 290 290 + 150
Mit zwei Kindern 440 440 350 350 + 90
Ehepartner, aber keine Kinder 440 440 510 410 –  70
Der Versicherte selber – Privat-Niveau 650 430 300 300 + 350

 

Der Versicherungsnehmer und seine Kinder

Der Versicherungsnehmer spart als PKV-Versicherter auf GKV-Niveau monatlich ca. 210€. Wenn er ein Kind hat, muss er es privat krankenversichern, davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Deshalb spart er monatlich noch 150€. Bei zwei eigenen Kindern auf GKV-Niveau zahlt der Arbeitgeber wieder die Hälfte für das zweite Kind. also bleiben noch 90€. Falls also der Ehepartner GKV-versichert ist, aber auch dauerhaft arbeitet (also vielleicht 1-2 Jahre pro Kind zu Hause bleibt), dann wird die PKV spätestens ab dem dritten Kind teurer. Wenn der Ehepartner jedoch auch dauerhaft arbeitet, auch über 62.550€ verdient und auch privat krankenversichert ist, dann geht das erste Kind auf den einen Partner, das zweite Kind auf den zweiten, etc. Also wird es erst dann teurer, wenn das Paar zusammen sechs Kinder hat. Die Kinder sind jedoch irgendwann aus dem Haus und somit dreht sich die Rechnung wieder.

Falls der Ehepartner dauerhaft zu Hause bleibt, kippt die Rechnung: dann lohnt sich schon beim Partner die PKV nicht mehr, das Minus wird umso größer, je mehr Kinder die beiden haben.

 

Der Versicherungsnehmer und seine Kinder – auf PKV-Niveau

Es folgt der Beitragsvergleich GKV und PKV auf Privatniveau: Falls sich der Versicherte auf PKV-Niveau „Privattarif“ versichern möchte, wird die PKV natürlich teurer – unter 520€ monatlich ist eine langfristige orientierte PKV-Versicherung für unseren Modellkunden von 27 Jahren nicht zu haben (hier sind als Durchschnitt 600€ Monatsbeitrag angesetzt). Wenn er hingegen GKV-versichert ist, dann kostet eine Zusatzversicherung, die ihn auf PKV-Niveau hebt (lebenslang!), ca. 210€ monatlich. An diesen beteiligt sich der Arbeitgeber allerdings nicht mehr, so dass die Differenz auf 350€ Preisvorteil PKV ansteigt.

Leider passiert vielen der Denkfehler, dass sie Äpfel mit Birnen vergleichen: Sie betrachten die GKV auf GKV-Niveau (Eigenanteil 440€) mit einer PKV auf Privat-Niveau (Eigenanteil 300€), deshalb kommen sie auf eine deutlich geringere Differenz. Diese schmelzt dann schnell dahin (durch Kinder, weitere Zusatzleistungen, …). Bleibt dann die Ehefrau mit zwei Kindern langfristig zu Hause (10 Jahre oder mehr), so wie es in der Generation der heute 60-jährigen noch vielfach üblich war, lohnt sich eine PKV für alle dann natürlich nicht mehr.

Fazit: Wenn die Erwachsenen beide arbeiten und beide gut verdienen, somit beide sich selber kranken­versichern müssen, lohnt sich eine PKV auch mit mehreren Kindern – umso mehr, wenn sich auch beide PKV versichern dürfen. Wenn das nicht zutrifft, sollte ein Wechsel in die PKV gut überlegt und durchgerechnet sein!

 

 

Der Versicherungsnehmer – im Ruhestand

Im Ruhestand … denken viele, dass der Beitrag zu GKV sinkt und der Beitrag zur PKV steigt. Nun haben wir gesehen, dass die Beitragshöhe der PKV im Alter sehr stark von einer guten Finanzplanung abhängt; wie sieht es aber bei der GKV aus? Auch im Ruhestand hängt der Beitrag vom Einkommen ab:

 

Pflichtig

Versicherter

Freiwillig

Versicherter

Gesetzliche Rente Voll minus Zuschuss GRV Voll minus Zuschuss GRV
Beamtenpension Voller Beitrag Voller Beitrag
Versorgungswerk Voller Beitrag Voller Beitrag
bAV-Rente Voller Beitrag Voller Beitrag
Private Rente Nicht beitragspflichtig Voller Beitrag
Basisrente Nicht beitragspflichtig Voller Beitrag
Kapitalerträge Nicht beitragspflichtig Voller Beitrag
Mieteinnahmen Nicht beitragspflichtig Voller Beitrag
Arbeitseinkommen Voller Beitrag Voller Beitrag

 

Voller Beitrag heißt Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag + Zusatzbeitrag (in 2020: 7,3% + 7,3% + durchschnittlich 0,9% für die GKV + Beiträge für die PPV (Pflegepflichtversicherung) von ca. 3,1%.

 

Belohnung gesundheitsbewussten = kostengünstigen Verhaltens

Viele Krankheiten können nicht vorhergesehen oder vermieden werden. Allerdings können durch gesundheitsbewusstes Verhalten die durchschnittlichen Kosten für medizinische Leistungen (welche die Krankenversicherung bezahlen muss) deutlich gesenkt werden. So ein Verhalten wird in der PKV massiv belohnt: die meisten Tarife sehen Beitragsrückerstattung vor, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Manche Tarife geben bis zur Hälfte der gezahlten Beiträge zurück! So kann jemand, der lange gesund bleibt, mehrere Jahrzehnte jährlich 1.000€ bis 3.000€ von seiner Versicherungsgesellschaft zurückerhalten, so dass sein faktischer gezahlter Beitrag um 100€ bis 250€ pro Monat sinken kann (den Arbeitgeber muss man hieran nicht betei­li­gen 😊, aber das Finanzamt ☹).

Diese Idee gibt es grundsätzlich in der GKV auch, nur liegen die gewährten Rückerstattungen eher im zweistelligen Bereich.

 

 

Fazit

Ob sich die private oder die gesetzliche Krankenversicherung lohnt, hängt von vielen Rah­men­be­din­gun­gen ab: Einkommen, Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Eintritt, Leistungen und nicht zuletzt sozialer Status und Kinderanzahl. Deswegen sollte die Entscheidung vor dem Hintergrund der eigenen Ausbildung, Job & Verdienstmöglichkeiten und der eigenen Lebensplanung gut überlegt und fundiert getroffen werden. Der Beitragsvergleich GKV und PKV ist damit ein wichtiger, aber nicht der einzige Punkt der Entscheidung.

Unabhängig davon bietet nur die Private Krankenversicherung die Sicherheit, die medizinischen Leis­tun­gen, die man als Patient benötigt, auch bezahlt zu bekommen. Deswegen sollte als Minimum der Gesundheitszustand über einen Optionstarif / eine Anwartschaft abgesichert werden, um sich alle Türen für später (Voll- oder Zusatzversicherung) offenzuhalten.

 

[1] Vom Geschlecht ist der Beitrag für seit 2013 neu abgeschlossen Verträge nicht mehr abhängig, da der Europäische Gerichtshof dieses verboten hat.