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Guten Start ins Neue Jahr!  Wir hoffen alle auf einige Änderungen 2021 und einige sind bereits in Kraft getreten. Welche Änderungen Du bei deinen Finanzen und Versicherungen beachten solltest, und welche Chancen du hierdurch hast, fasst dieser Artikel kurz zusammen.

  1. Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde wieder angepasst und steigt von 62.550 Euro auf 64.350 Euro. Das bedeutet, dass der Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenkasse gestiegen ist. Außerdem haben viele Gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag angepasst und dieser steigt um durchschnittlich 0,2%. Den Brief hierzu solltest Du bald bekommen. Durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags eröffnet sich Dir nun die Chance zum Sonderkündigungsrecht, d.h. zu kannst innerhalb von 14 Tagen deine Versicherung kündigen und zu einer preisgünstigeren wechseln. Eine Übersicht hierzu findest du hier.

Privat Krankenversicherte profitieren dagegen durch den Anstieg der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Denn dadurch steigt auch der Anteil des Beitrags der vom Arbeitgeber übernommen wird von 367,97 Euro auf 379,74 Euro. So sollten Privatversicherte prüfen, ob es nicht mal wieder an der Zeit wäre das Krankentagegeld oder den Beitragsentlastungstarif fürs Alter anzupassen. Sprich dafür direkt deinen Berater an.

 

  1. Kindergeld

Es gibt mehr Kindergeld! Sagenhafte 15 Euro bekommen Eltern pro Kind jeden Monat mehr. Für 15 Euro kannst Du deinem Kind sehr viel Gutes tun, z.B. eine Unfallversicherung bezahlen, einen Zahnzusatztarif oder einen stationären Ergänzungstarif abschließen, den Sparplan aufstocken, eine Altersvorsorge starten oder ab dem 10. Lebensjahr das Risiko der der Berufsunfähigkeit absichern!

 

  1. Solidaritätszuschlag

Der „Soli“ wird 2021 für kleine und mittlere Einkommen abgeschafft. Das betrifft etwa neun von zehn Steuerzahlern. Der Beitrag war nach der deutschen Wiedervereinigung ursprünglich als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands eingeführt worden. Er lag zuletzt bei 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftsteuer.

6,5 Prozent der Steuerzahler, nämlich sehr gut Verdienende, sollen den Soli künftig noch teilweise zahlen. Nur Spitzenverdiener müssen auch nach 2021 die Abgabe in voller Höhe abführen. So zahlt zum Beispiel ein unverheirateter Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreslohn bis 73.874 Euro keinen Soli-Beitrag mehr, bei einem höheren Jahresgehalt ist es ein anteiliger Betrag. Der volle Zuschlag ist erst ab einem Bruttojahreslohn von 109.451 Euro fällig.

Um seine Steuerlast zu senken, kann man aber Einiges tun. Ob geförderte Altersvorsorge oder eine denkmalgeschützte Immobilieninvestition – dein Berater hat hier bestimmt ein paar Ideen für dich.

 

  1. Betriebliche Altersvorsorge

Im Januar steht wie gewöhnlich eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) an. Diese Grenze ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Bestimmung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt wird. Für den Teil des Bruttogehalts, der darüber hinausgeht, muss kein Beitrag gezahlt werden. Nach aktuellem Stand erhöht sich die BBG 2021 auf 85.200/80.400 Euro (West/Ost).

Das wirkt sich auch direkt auf die betriebliche Altersversorgung aus. Arbeitnehmer können bis zu acht Prozent der jeweils aktuellen BBG steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei zur Investition in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfond nutzen. Damit erhöhen sich 2021 der steuerfreie Anteil von 552 auf 568 Euro im Monat und der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 276 auf 284 Euro.

 

  1. Basis-Rente

Als Sonderausgaben können Basis-Rentenbeiträge gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab Januar 2021 erhöht sich der mögliche Betrag dafür auf voraussichtlich 25.787 Euro (bzw. 51.574 Euro bei Verheirateten). Davon sind 92 Prozent abesetzbar– zum Vergleich: im Vorjahr waren es 90 Prozent. Das bedeutet faktisch: Von den maximal geförderten Beiträgen von 25.787 Euro können rund 23.724 Euro steuerlich angesetzt werden (Verheiratete: 47.448 Euro bei Beiträgen von 51.574 Euro). Dadurch steigt die Steuerliche Entlastung!

Es lohnt sich also Deine aktuellen Versicherungen, Sparpläne und finanziellen Ziele auf die Änderungen 2021 zu überprüfen! Wir wünschen Allen auf jeden Fall ein gesundes und optimistisches Jahr 2021!